Pflege- und Erziehungsgeld

Das Pflegegeld besteht aus den Leistungen zum Unterhalt des Pflegekindes/Jugendlichen sowohl als auch der finanziellen Unterstützung für die Pflegeeltern.

Die Leistungen zum Unterhalt sind nach §39 SGB VIII geregelt und dienen zur Abdeckung der anfallenden Kosten wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, aber auch Lernmittel, Taschengeld etc.

Die finanzielle Unterstützung zur Anerkennung der erzieherischen Leistungen der Pflegepersonen, variiert je nach Pflegeform, Alter sowie auch die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes/Jugendlichen.

 


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