Formale Anforderungen

Wir begrüßen Bewerbungen von verheirateten und unverheirateten Paaren, gleichgeschlechtlichen Paaren und Alleinstehenden mit und ohne Kinder.
Um als Pflegeeltern tätig werden zu können, müssen einige formale Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie verfügen über ein freies Zimmer für ein Pflegekind in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus.
  • Sie leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen, d.h. Sie können Ihre Existenz auch ohne Pflegegeld bestreiten.
  • Sie leiden nicht unter erheblich beeinträchtigenden Erkrankungen die bedrohliche und/oder verkürzende Lebensauswirkungen haben wie z.B. ansteckende Krankheiten (HIV-Infektion, Hepatitis, TBC usw.). Suchterkrankungen, psychiatrische Erkrankungen von Ihnen und/oder nahen Familienmitgliedern. Ein ärztliches Attest wird gefordert zur Vorlage bei FFD.
  • Sie können Ihre Berufstätigkeit reduzieren, für einen gewissen Zeitraum aussetzen oder ggf. mit Ihrem Partner/in so aufteilen, dass das Pflegekind in der Anfangszeit eine feste Bezugsperson hat.
  • In Ihrem Haushalt leben keine Kinder unter drei Jahren.
  • Alle Familienmitglieder (über 14 Jahre), die in Ihrem Haushalt leben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
     
 


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