Kosten für Pflegeeltern

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in der Regel also das jeweilige Land als überörtlicher Träger und die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger) sind verantwortlich dafür, dass die Leistungen des deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetztes KJHG/SGB VIII erbracht werden. Sie richten zur Durchführung ihrer Aufgaben Landesjugendämter und Jugendämter ein.

In den Ländern und kommunalen Regionen gibt es sehr verschiedene Ausführungsgesetze, Regelungen und Umsetzungen für die Leistungen des KJHG. Die Kosten für unseren Service werden wir mit dem zuständigen Jugendamt als öffentlicher Kostenträger vorausschauend und bedarfsorientiert je nach Pflegeform planen. Unser Prinzip drückt sich dabei in einer transparenten Trennung von Kosten für den Trägerservice von FFD einerseits und den Pflegegeldern für Pflegefamilien inkl. Unterhalt für Kinder oder Jugendliche andererseits aus.

 


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