Schritte des Auswahlverfahrens

Jede Unterbringung eines Pflegekindes/Jugendlichen in eine FFD-Pflegefamilie wird mit dem Jugendamt verhandelt.

Alle Unterbringungen von Kindern/Jugendlichen durch FFD werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen geplant und begleitet.

Das stellt sicher, dass:

  • Alle Pflegefamilien/Pflegestellen erst nach gründlicher Überprüfung von FFD anerkannt werden.
  • Für alle Unterbringungen individuelle Vereinbarungen entweder vor oder gleich zu Anfang eines Pflegeverhältnisses getroffen werden, unter Berücksichtigung des Hilfeplans und der Weitergabe aller wichtigen Informationen.
  • Wenn möglich, eine gute Vorplanung eines Pflegeverhältnisses stattfinden soll mit einer Kennenlern-Phase zwischen Pflegekind und Pflegefamilie. Bei einer kurzfristigen Notunterbringung erfolgt so schnell wie möglich eine genauere Planung.
 

Termine

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